Pediküre

Ihre Füße, ein Wunder­werk, Ihre engsten Begleiter.

Widmen Sie ihnen Aufmerk­sam­keit und Liebe!

Füße spielen im Leben eine tragende Rolle und sind ein wich­tiges Funda­ment auf den langen Pfaden des Lebens. Und doch schenkt der Mensch ihnen nur wenig Aufmerk­sam­keit. Dabei sollten Sie Ihre Füße als das Wunder­werk betrachten, das sie sind. Gut gepflegten Füßen geht es einfach besser.

Fußpflege

Bei der Fußpflege, auch Pedi­küre (vom latei­ni­schen pes, pedis=der Fuß) genannt, werden im Wesent­li­chen die Zehen­nägel gekürzt. Die Horn­haut an den Füßen wird entfernt.

Die Pedi­küre als kosme­ti­sche Fußpflege ergänzt die eigene Fußpflege und beinhalten folgende Anwen­dungen: Fußbad, Schneiden und Feilen der Zehen­nägel, Horn­haut­ent­fer­nung. Weiters werden die Füße einge­cremt und die Zehen­nägel lackiert.

Medizinische Fußpflege

​Die Medi­zi­ni­sche Fußpflege beinhaltet unter anderem:

  • Nagel­re­kon­struk­tion
    Extreme Belas­tungen führen oft zu dauer­haften Schäden an Fußnä­geln. Diese lassen sich profes­sio­nell rekon­stru­ieren. Karin Amann weiß, wie es geht.
  • Diabe­ti­sche Fußpflege
    Bei Diabe­ti­kern ist die regel­mä­ßige Fußpflege und Kontrolle (alle 3 bis 6 Wochen) beson­ders wichtig, vor allem, wenn bereits einmal Wunden vorhanden waren. Die Behand­lung enthält auch eine Massage und ist abhängig vom Zustand des Fußes.

Mobile Fußpflege

Zur Fußpflege und zur medi­zi­ni­schen Fußpflege besucht Karin Amann Sie auch zu Hause, im Kran­ken­haus, Alters- oder Pfle­ge­heim oder an einem Ort Ihrer Wahl. Je nach Wunsch findet der Termin tags­über oder auch abends statt.

Preisliste Fußpflege

(Stand September 2022)

Pediküre
Fußpflege

€ 62,–

Mobile
Fußpflege*

€ 67,–

Medizinische
Fußpflege

€ 62,–

Mobile medizinische Fußpflege*

€ 67,–

* Bei Ihnen zu Hause, im Pfle­ge­heim, … / Anfahrts­zeit inner­halb Dorn­birn inklu­diert. Anfahrts­kosten andere Orte auf Anfrage.

Karin Amann
Wingatstr. 6a
6850 Dorn­birn

Tele­fo­ni­sche Termin­ver­ein­ba­rung unter 05572 20666

Wir ersu­chen Sie, bei Verhin­de­rung Ihren Termin spätes­tens am Tag vor der Behand­lung abzu­sagen. Bei kurz­fris­tiger Absage und Nicht­er­scheinen werden Ihnen die Kosten der Behand­lung in Rech­nung gestellt.